Willkommen beim
Wasserverband Unteres Drautal
9721 Weißenstein - Ferndorferstraße 1
Tel.: + 43 4245 3716 - E-Mail: office@wvbud.at
24h Störungsdienst
Unser Bereitschaftsdienst steht
Ihnen 24 Stunden zur Verfügung!

Unsere Abwasserreinigungsanlage

Die vollbiologische Kläranlage befindet sich in Weißenstein

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Wasser mit Mehr Wert

Schutz des Wassers hat oberste Priorität!

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Gedankenlose Entsorgung!

Viele achtlos entsorgte Stoffe verursachen große Schwierigkeiten

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Der Wasserverband Unteres Drautal informiert:

Weihnachtswünsche

Unser Büro ist in der Zeit vom 19.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 nicht besetzt.

In dringenden Fällen erreichen Sie den
24-Stunden-Störungsdienst: 04245/3716-33.

Der Wasserverband Unteres Drautal sucht laufend Mitarbeiter

Wenn du gerne im Umweltschutz arbeiten willst, dich für Technik und Naturwissenschaften interessierst, handwerkliches Geschick mitbringst und eine sorgfältige Arbeitsweise und Verantwortungsbewusstsein für dich Grundvoraussetzung im Arbeitsprozess darstellt, dann bist du bei uns genau richtig! Vorkenntnisse sind wünschenswert, jedoch NICHT erforderlich, du bekommst bei uns eine detaillierte und praxisorientierte Ausbildung für den gesamten Abwassersektor.

Schick uns einfach deine schriftliche Bewerbung an b.klammer@wvbud.at, in welcher du darlegst, warum du mit uns gerne zusammenarbeiten würdest.

Wir freuen uns, bald von DIR zu hören.

Bericht in MeinBezirk Villach

Photovoltaik für unser Wasser
Der Wasserverband Unteres Drautal, der in der verbandseigenen Kläranlage in Weissenstein die Abwässer aus dem Unteren Drautal von Mauthbrücken bis Gummern reinigt, setzt seit kurzem mit einem zukunftsweisenden Photovoltaikund Speicherprojekt ein starkes Zeichen für nachhaltige Energieversorgung und Versorgungssicherheit.

INFO zur Mengenfeststellung der Abwassergebühr

Verbrauchte Wassermengen, welche im Rahmen der bestehenden Gesetze in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, sind mit einer geeigneten Messanlage dokumentiert. (Hauptwasserzähler)

Verbrauchte Wassermengen, welche im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, können bei der Abwasserbenützungsgebühr in Abzug gebracht werden. (Subzähler)

Voraussetzungen:

Die gesetzlichen Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes sehen vor, dass die abgabenvorschreibenden Stellen, in unserem Entsorgungsbereich sind dies die beiden Verbandsgemeinden Paternion und Weißenstein, nur jene Zähler für die Verrechnung der Kanal- bzw. Wassergebühren heranziehen dürfen, die auch geeicht sind!
Das gesetzliche Eichintervall beträgt fünf Jahre.

Für den rechtzeitigen Tausch des Hauptzählers ist das jeweilige Wasserwerk bzw. die jeweilige Wassergenossenschaft zuständig.

Sofern der Kanalanschlusswerber einen Subzähler (z.B. für Gartenwasser etc.) installiert hat, der bei der Verrechnung der Abwasserkanalgebühr in Abzug gebracht werden soll, ist der Besitzer dieses Zählers laut Maß- und Eichgesetz für den rechtzeitigen Austausch des Subzählers verantwortlich.
Wird ein Subzähler innerhalb der 5 Jahre Frist nicht erneut geeicht bzw. erneuert, können diese Wassermengen bei der Abwassergebühr nicht mehr gegengerechnet werden und wird dieser Zähler alsdann aus dem Abrechnungssystem der jeweilen Gemeinde gelöscht.

Ein Subzählertausch bzw. eine Subzählereichung ist von einem Fachpersonal durchzuführen (Installateur).
Nach erfolgtem Zählertausch bzw. erfolgter Eichung ist der Wasserverband Unteres Drautal umgehend zu informieren!

Verbotene gesetzeswidrige Entsorgung im Abwasserkanal!

Wir ersuchen eindringlichst nachstehende VERBOTE tunlichst einzuhalten!

Aufgrund immer wieder aufgetretener Störungen im laufenden Kanalbetrieb (zahlreiche Verstopfungen durch gesetzeswidrige Entsorgung von nachstehenden Materialien in den öffentlichen Abwasserkanal) ersucht der Wasserverband Unteres Drautal eindringlichst nachstehende VERBOTE tunlichst einzuhalten!

 

In die Kanalisationsanlage dürfen NICHT eingebracht werden:

  • Abfälle aus hauseigenen Müll Zerkleinerern
  • Stoffe, welche die Kanalsohle bzw. Kanalwanderung beschädigen
  • Müll und Schnee
  • Brennbare und explosive Stoffe (Benzin, Mineralöle)
  • Flüssigkeiten mit Temperaturen über 50 Grad Celsius
  • Alkalische Flüssigkeiten mit einem PH-Wert über 9, sowie Säuren mit einem PH-Wert unter 6
  • Stoffe, welche die Wirkungsweise der Kläranlage nachteilig beeinflussen bzw. in dieser nicht ausreichend abgebaut werden können und infolge ihrer Giftigkeit, Konzentration oder Eigenschaften darüber hinaus auch Vorfluter schädigen wie Kohlenwasserstoffe, Pestizide, Schwermetalle, strahlende Substanzen, Inhalt von Hauskläranlagen oder sonstigen Sammelgruben, Jauche, Silosäfte, Molke, Schlachtblut, Borsten, Haare, Panseninhalt und Räumgut aus Benzin-, Öl- und Fettabscheidern
  • Feste Stoffe und Abfälle, welche die Leitungen verstopfen können
  • Feuchte Toilettentücher aus Vlies, Windeln, Wattestäbchen, Hygienebinden, Strumpfhosen etc.
  • Klärgrubenräumung von Senkgruben bzw. 3-Kammeranlagen: Das zu entfernende angefaulte Klärräumgut darf in keinem Fall in den angrenzenden öffentlichen Abwasserkanal des WVBUD gepumpt werden, sondern muss ordnungsgemäß in der öffentlichen Kläranlage entsorgt werden.

ÖWAV-Forderungspapier

Um die nachhaltige Sicherung der Bundesförderung für die österreichische Trink- und Abwasserwirtschaft einzufordern und insbesondere auf die Herausforderungen des Wert- und Funktionserhalts der siedlungswasserwirtschaftlichen Infrastruktur hinzuweisen, haben die Verantwortlichen und Partner der Trink- und Abwasserwirtschaft in Österreich unter Federführung des ÖWAV ein Forderungspapier „Forderungen zur nachhaltigen Sicherung der Bundesförderung für die österreichische Trink- und Abwasserwirtschaft“ erstellt.

Mitgestaltet und unterzeichnet wurde dieses Papier vom Österreichischen Städtebund, dem Österreichischen Gemeindebund, der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen, der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) und dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV).

Zudem hat der ÖWAV in Kooperation mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) das „Branchenbild der österreichischen Abwasserwirtschaft 2020“ neu erstellt und herausgegeben. Die interessierte Öffentlichkeit und die Abwasserbranche sowie insbesondere die Politik erhalten damit die Möglichkeit, sich über die Leistungen der österreichischen Abwasserwirtschaft sowie die Vielfalt ihrer Aufgaben und die aktuellen Herausforderungen zu informieren. Weiters wird der volkswirtschaftliche Nutzen für Österreich beleuchtet und es werden die Leistungen der Branche für die Gesellschaft, das Erfordernis des Funktions- und Werterhalts der Anlagen und Netze sowie der damit verbundene künftige Investitionsbedarf aufgezeigt.

Die beiden Publikationen stehen auf der Homepage des ÖWAV zum Gratis-Download zur Verfügung. Das gedruckte Forderungspapier sowie das Branchenbild 2020 können weiters ab sofort kostenfrei beim ÖWAV bezogen werden.

ÖWAV-Positionspapier

Der ÖWAV ist die unabhängige Plattform für die Erreichung der nachhaltigen Ziele der Wasser- und Abfallwirtschaft in Österreich und vertritt mit über 2.000 Mitgliedsorganisationen die Gesamtheit der Wasserund Abfallwirtschaft.

Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) nimmt die Konstituierung der neuen Bundesregierung und die bevorstehende EU-Ratspräsidentschaft 2018 zum Anlass, Positionen und Forderungen zu den wesentlichen Herausforderungen einer nachhaltigen darzulegen, diese in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen und deren Umsetzung einzufordern.

Das ÖWAV-Positionspapier als Download im PDF-Format:

Subzählertausch gemäß Maß- und Eichgesetz

Aufgrund jüngster Diskussionen zum Thema „Eichpflicht von Wasserzählern“ möchten wir Sie auf die gesetzlich erforderliche Eichpflicht von Wasserzählern (Haupt- und Subzähler) hinweisen.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes sehen vor, dass die abgabenvorschreibenden Stellen, in unserem Entsorgungsbereich sind dies die beiden Verbandsgemeinden Paternion und Weißenstein, nur jene Zähler für die Verrechnung der Kanal- bzw. Wassergebühren heranziehen dürfen, die auch geeicht sind. Das gesetzliche Eichintervall beträgt fünf Jahre.
Für den rechtzeitigen Tausch des Hauptzählers ist das jeweilige Wasserwerk bzw. die jeweilige Wassergenossenschaft zuständig.

Sofern Sie einen Subzähler (Gartenwasser etc.) installiert haben, der bei Verrechnung der Kanalgebühr in Abzug gebracht werden soll, sind Sie laut Maß- und Eichgesetz für den rechtzeitigen Austausch des Subzählers verantwortlich. Einen diesbezüglichen Antrag haben Sie beim Einbau Ihres Subzählers gegenüber dem Wasserverband Unteres Drautal abgegeben. Bitte überlegen Sie, ob sich der finanzielle Aufwand für einen Subzähler bei geringem Verbrauch (ca. 10 m³) für Sie lohnt.

Sollte dieser Wunsch trotzdem weiterhin bestehen, dann müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Subzähler, sofern die fünfjährige Eichfrist erreicht ist, ausgetauscht wird. Bezüglich des Austausches des Subzählers haben sich die beiden Verbandsgemeinden bemüht, Ihnen eine Hilfestellung anzubieten. Dafür wurden mit Installationsunternehmen im Gemeindebereich Gespräche geführt, um für Sie kostengünstige Austauschmöglichkeiten zu erreichen.

Der Aus- und Einbau eines Subzählers kann Ihnen daher von den Unternehmern zu einer Pauschale (Arbeit und Fahrtkosten) von €25,-- und der auszutauschende Zähler zu €35,-- für eine Wasserdurchflussmenge von 4 m³/h bzw. zu €25,-- für eine Wasserdurchflussmenge von 1,5 m³/h oder für eine Wasserdurchflussmenge von 2,5 m³/h angeboten werden. Die Firmen mit ihren Ansprechpersonen können Sie bei uns erfragen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, den Austausch auch anders zu organisieren.

Für Rückfragen stehen Ihnen der Wasserverband Unteres Drautal (Kontakt) und Ihre Marktgemeinde gerne zur Verfügung.
(Alle angegebenen Preise sind Nettopreise)

Feuchttücher gehören nicht in das WC!

Feuchttücher, Babytücher und Hygienetücher sind heutzutage aufgrund ihrer extremen Reißfestigkeit ein „beliebter Partner“ in der Hygienebranche. Diese bestehen meistens aus einem Polyester-Viskose-Gemisch oder auch Fasern, die mit Kunstharzen gefestigt sind. Doch für Kanalbetreiber sind diese äußerst unangenehm. Die in Toiletten entsorgten Feuchttücher verstopfen die Kanalisation und verfangen sich in den Abwasserpumpen.

Lange, verfilzte und zähe Stränge belasten die Pumpen und bringen sie zum Stillstand. Auch in Kläranlagen verursachen Feuchttücher Probleme. Sie schwimmen an der Oberfläche, verringern dadurch den Sauerstoffaustausch und stören die Biologie der Anlage. Außerdem verstopfen sie Rohre, Pumpen und Überläufe.

Die Schneideräder der Abwasserpumpen können die Tücher oft nicht zerkleinern. Verstopfungen und Stillstand der Pumpen sind die Folge. Somit entstehen aufwändige Personaleinsätze, bei denen die Pumpen zerlegt, gereinigt und wieder instand gesetzt werden müssen.

Hier einige Tipps, damit die Abwasserentsorgung zuverlässig, umweltschonend und ohne zusätzliche Kosten funktioniert:

  • verwenden Sie Feuchttücher aus Papier, diese lösen sich im Wasser auf
  • befeuchten Sie Toilettenpapier mit einer Körperlotion oder mit einem speziellen Spray für die Intimpflege
  • Benutzen Sie einen Waschlappen
  • Feuchttücher aus Vlies bitte in den Abfalleimer entsorgen!

Der Wasserverband Unteres Drautal ersucht alle Kanalanschlussbesitzer im eigenen- und gemeinsamen Interesse, diese Vorgaben einzuhalten!

Fremdwässer nicht in den Abwasserkanal einleiten!

Seit dem Jahr 2000 werden Abwässer im Unteren Drautal über ein Abwassertrennsystem zur Kläranlage Weissenstein transportiert und dort gereinigt.

Die Einleitung von Drainage- Oberflächen- Dach- Hof- Swimmingpool und Grundwässer in den Abwasserkanal ist illegal und strengstens verboten!

Eine Vielzahl an geringen Mengen an Fremdwassereinleitungen genügt, um das Kanalsystem, die Pumpen und Kläranlagen über das tragfähige Maß hinaus zu belasten. Bei Extremsituationen wie bei einem Hochwasser nach starken Regenfällen hat dies schwerwiegende Folgen! Es kommt zur hydraulischen Überlastung der Kanalisationsanlagen, da diese sowie auch die Pumpstationen für solche zusätzliche Wassermengen nicht ausgelegt sind. In der Kanalisation entsteht ein Rückstau, der zu Überflutungen von tieferliegenden Objekten führen kann.

Aufgrund der Überschreitung der Leistungsgrenze des für das anfallende Wasser ausgelegten Schmutzwasserkanalsystems, kann das gewerbliche und häusliche Schmutzwasser nicht mehr ungehindert abgeleitet werden. Erhöhter Energieaufwand für Pumpwerke und Kläranlagen sind die Folge. Damit verursachen die ordnungs- und gesetzwidrigen Fremdwassereinleitungen neben einem enormen Mehraufwand aber auch zusätzliche Kosten.

Die Mitarbeiter des Verbandes werden in nächster Zeit wieder vermehrt Kanalüberprüfungen vornehmen.
Eventuell erkannte Fehlanschlüsse müssen unverzüglich an die zuständige Behörde zur Anzeige gebracht werden!

Kanaldeckel dürfen nicht geöffnet werden!

  • Das Öffnen von der Kanalschachtdeckel ist strengstens verboten!
  • Der hochtoxische Schwefelwasserstoff (H2S) entsteht im Abwasserkanal (typischer Geruch von faulen Eiern)
  • H2S kann schon in geringen Mengen zum Tod führen!

Im Abwasserkanal entsteht durch die Einbringung von schwefelhaltigen Substraten (Fäkalien) der hochtoxische Schwefelwasserstoff (H2S). Schwefelwasserstoff verursacht den typischen Geruch von faulen Eiern. Dieser ist ab 0,005ppm (Einheit parts per million) wahrnehmbar. Je grösser der H2S –Anteil im Abwasser ist, desto weniger wird dieser vom Menschen wahrgenommen.

H2S betäubt den Geruchsinn!

Auf den Menschen ergeben sich konzentrationsabhängig Vergiftungserscheinungen
< 100 ppm nach mehreren Stunden
> 100 ppm weniger als eine Stunde (Entwicklung eines Lungenödems)
ca. 500 ppm lebensgefährlich - in 30 Minuten (kurzfristige Steigerung der Atemrate, gefolgt von Atemstillstand)
ca. 1000 ppm lebensgefährlich in wenigen Minuten
> 1000 ppm Bewusstlosigkeit, Atemstörungen, Krämpfe, die innerhalb weniger Minuten zum Tod führen
ca. 5000 ppm tödlich in wenigen Sekunden

Schon allein aus gesundheitlichen Gründen ist daher das Öffnen der Abwasserschächte untersagt!

Wertschöpfung unseres kostbaren Wassers

Wir wollen der Bevölkerung die Wertschöpfung unseres kostbaren Wassers mit den vorhandenen Leitungen im Trink- und Abwasserbereich wieder bewusster machen.

Viele interessante Informationen zum Thema Trink-und Abwassernetze finden Sie unter dem folgenden Link!

Information für Anschlussnehmer Vakuumkanalisation

Sehr geehrte Anschlussnehmer!

Eine konventionelle Abwasserentsorgung mit Freispiegelkanälen wäre in Ihrem Siedlungsbereich angesichts des hohen Grundwasserstandes, der teilweise beengten Platzverhältnisse und aufgrund des Großteils mangelnden natürlichen Gefälles nur sehr aufwendig und langwierig herzustellen. Um den Bauablauf zu vereinfachen bzw. zu ermöglichen; wurde eine Unterdruckkanalisation vorgesehen. Dieses System bietet den Vorteil der geringen Bauzeit aufgrund des raschen Baufortschritts, da die Sammelleitungen in nur geringer Tiefe verlegt werden.

Der Anschlussnehmer ist durch derartige Systemwahl der Unterdruckkanalisation nur geringfügig betroffen: Die Senkgrube wird durch einen speziellen Hausübergabeschacht abgelöst, in welchen die Schmutzwässer eingeleitet werden. Die privaten Kanalleitungen auf den Grundstücken werden dabei im freien Gefälle bis zu diesem vom Wasserverband Unteres Drautal errichteten Schacht geführt und angeschlossen.

Wichtige Informationen als PDF

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Kontakt

Wasserverband Unteres Drautal
Ferndorferstraße 1
9721 Weißenstein
Tel.: + 43 4245 3716
Fax: + 43 42453716-16
E-Mail: office@wvbud.at

Störungshotline:
04245/3716-33

Bürozeiten

Montag bis Freitag:
von 7:00 bis 12:00 Uhr

Informationen

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